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Barrierefreiheitserklärung

Vorbemerkungen:

 

Ab dem 29.06.2025 müssen die gesetzlichen Informationspflichten zur Barrierefreiheit im Online-Shop erfüllt werden. Shopbetreiber müssen dann unter einer separaten Schaltfläche in der zentralen Shop-Navigation, die eine eindeutige Bezeichnung wie z.B. „Barrierefreiheit“ tragen sollte, eine Erklärung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit ihres Shops bereitstellen.

 

Hinweis: Dieses Muster wurde gewissenhaft und mit größter anwaltlicher Sorgfalt erstellt. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Es bietet Hilfestellung für die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung und ist als Vorschlag für mögliche Regelungen zu verstehen. Eine eigenständige Prüfung und Anpassung durch den Verwender wird empfohlen.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Einleitung

 

Wir sind bestrebt, unsere Website https://www.wahnsinnspreise.com/de/ in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzern, insbesondere auch Menschen mit Beeinträchtigungen, eine leichte und uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.

 

Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit unserer Website, die Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren sowie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Beschwerde.

 

Geltungsbereich dieser Erklärung

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wahnsinnspreise.com/de/.

 

Dienstleistungsbeschreibung

 

Auf dieser Website bieten wir folgende Leistungen an:

 

Waren

 

Unser Webshop ist an die TecDoc Datenbank /Teilekatalog angebunden. Dadurch sind die Fahrzeugdaten aktuell sowie die Artikelmerkmale

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Unsere Website erfüllt teilweise die Anforderungen des BFSG in Verbindung mit der BFSGV, die geltenden technischen Standards der europäischen Norm EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1. Die WCAG- Konformität entspricht der Stufe AA.

 

Wir nutzen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit auf unserer Website folgende(s) Tool(s): Wave powered by WebAIM

 

Mit diesem/n Tool(s) ermöglichen wir unseren Website-Besuchern eine optimale Nutzererfahrung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Trotz unserer Bemühungen sind die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei.

 

PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei, da die Daten von TecDoc kommen. Die Verlinkung wurden z.B. mit (PDF, öffnet in neuem Tab, möglicherweise nicht barrierefrei) vermerkt für Screenreader eine angepasste Version oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.

Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel, da die Daten von TecDoc kommen. Die Verlinkung wurden z.B. mit (PDF, öffnet in neuem Tab, möglicherweise nicht barrierefrei)

vermerkt für Screenreader alle Videos mit Untertiteln zu versehen.

 

Einige Barrieren auf unserer Website können aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

Komplexe interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der unverhältnismäßig hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen. Dies betrifft folgende Anwendungen und Funktionen: Fahrzeugauswahl über die TecDoc-Datenbank (Hersteller/Modell/Typ sowie KBA Suche) Diese dynamische Komponente basiert auf externen Datenquellen und JavaScript Interaktionen, was eine vollständige Tastaturbedienung und Screenreader- Kompatibilität nur mit tiefgreifenden Anpassungen möglich macht.

 

Dynamisch nachgeladene Inhalte auf Basis der Fahrzeugsuche: Die Aktualisierung von Artikelübersichten abhängig vom gewählten Fahrzeug erfolgt asynchron (AJAX), was zusätzliche Maßnahmen für Live-Regionen und Fokus-Management erfordert.

 

Bild-und Medienintegration innerhalb der Artikel: Die Einbindung von Bildern, technischen Daten und ggf.

PDF-Dokumenten müsste zusätzlich mit passenden Alternativtexten und Strukturinformationen versehen werden siehe oben

 

Einige nicht barrierefreie Inhalte oder abgrenzbare Bereiche dieser Website fallen nicht in den Anwendungsbereich des BFSG und der BFSGV. Hierbei handelt es sich um folgende Inhalte bzw. Bereiche:

Fahrzeugdaten und Produktinformationen aus der TecDoc-Datenbank: Diese Inhalte werden automatisiert von Dritten bereitgestellt und können in Struktur, Sprache oder Darstellung von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abweichen.

 

Dynamisch eingebundene technische Datenblätter oder Herstellerinformationen (PDF-Dateien, Produktbilder, Motordaten): Diese stammen direkt Zulieferern oder Datenanbietern und sind in jedem Fall barrierefrei

 

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

 

Barrieren melden, Feedback und Kontaktdaten

 

Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung der Website benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Auf folgenden Wegen können Sie uns kontaktieren:

 

Warenhandel Dick e.K. Birkenweg 4, 94536 Eppenschlag info@wahnsinnspreise.com

Sollten Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G4 – Kompetenzzentrum Marktüberwachung Heßstr. 130, 80797 München

+49 89 2176-1

 

marktueberwachung@reg-ob.bayern.de

 

https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/marktueberwachung/index.htm

 

Erstellungsprozess dieser Erklärung

 

Diese Erklärung wurde durch interne Tests erstellt. Methoden zur Prüfung der Barrierefreiheit:

automatisierte Tests

 

Aktualisierung dieser Erklärung

 

Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.

 

Letzte Aktualisierung: 26.06.2025